Börsenlexikon
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| Ad hoc-Publizität | Emittenten sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, wichtige Nachrichten des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten, "ad hoc" - also sofort - zu veröffentlichen. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur "Insidern" bekannt sind, die daraus Vorteile ziehen können. Die Nachrichten müssen zunächst dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und den Börsengeschäftsführungen gemeldet werden, die darüber entscheiden, ob der Kurs der Aktie ausgesetzt werden muss. |
Aktie | Unter dem Begriff Aktie versteht man sowohl die Mitgliedschaftsrechte (Beteiligung an der Aktiengesellschaft) als auch das Wertpapier, das diese Rechte verkörpert. Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist "Teilhaber" am Vermögen der Aktiengesellschaft. Die Bestimmungen des Aktiengesetzes schützen seine Rechte. |
| Aktien-Index | Zu den bekanntesten Indices gehört der DAX (Deutscher Aktien Index), der FAZ-Index (Index der Frankfurter Allgemeinen Zeitung), der Dow Jones (USA), der Nikkei Index (Japan) sowie der britische Financial Times-Index (FTSE). Der Aktien-Index steht für den statistischen Durchschnittswert bestimmter Aktien. |
Aktienkurse | Der „Preis" für eine Aktie, der auf dem Markt zu zahlen ist und der sich - wie auf allen Märkten üblich - nach Angebot und Nachfrage richtet. |
Aktienregister | Elektronisches Verzeichnis der Aktieninhaber von Namensaktien. Die Depotbanken übermitteln Zu- oder Abgänge elektronisch und tragen alleine die Verantwortung für die Richtigkeit der Bestände. Ausschlaggebend für die Wahrnehmung des Stimmrechts bei der Hauptversammlung ist der zum Hinterlegungs-Stichtag im Aktienregister eingetragene Bestand. |
| Aktienrückkauf | Mit diesem Verfahren erwirbt eine Aktiengesellschaft eigene Aktien und lässt damit Kapital an die Aktionäre zurückfließen. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte (Stimmrecht, Dividendenanspruch, Bezugsrecht etc.) zu. |
| Ausgabepreis | Auch Emissionspreis genannt. Kaufpreis, zu dem neue Aktien zugeteilt werden. Der Preis wird über Bookbuilding Verfahren ermittelt. > Bookbuilding |
Bear | Das englische Wort für Bär steht synonym für Baisse, also für einen Zustand rückläufiger Aktienkurse. Die schweren Bärentatzen, so die hinter diesem Bild stehende Vorstellung, drücken die Kurse nach unten. Der Kontrahent des Bären ist der Bulle (bull), der für eine Hausse (steigende Kurse) steht. |
Bezugsrecht
| Damit bezeichnet man das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung neue (junge) Aktien seiner Gesellschaft zu erwerben. Wenn die Aktionäre auf die Ausübung verzichten wollen, können sie die Bezugsrechte an der Börse verkaufen. |
| Bookbuilding | Sammeln der eingehenden Kaufanträge. Diese Methode verringert das Risiko, mit einem nicht marktgerechten Ausgabenpreis an der Börse zu starten. Auf der Basis von Gesprächen mit Großinvestoren wird eine Preisspanne errechnet. Während der anschließenden, eigentlichen Bookbuilding-Phase werden alle Kaufgebote gesammelt und der Ausgabekurs ermittelt. |
| Bull | Das englische Wort für Stier steht symbolhaft für Hauses |
| Cash flow | Kennzahl zur Beurteilung der Finanz- und Ertragskraft eines Unternehmens. Der Cash flow wird ermittelt aus dem Zufluss und Abfluss von Zahlungsmitteln und Zahlungsmittel-Äquivalenten aus der laufenden Geschäftstätigkeit. (siehe Kapitalflussrechnung) |
| Cash Flow Return on Investment (CFROI) | Steuerungskennzahl bei Invest-Entscheidungen. Er berücksichtigt neben dem Anschaffungswert die mit dem Objekt künftig zu erzielende Rendite. |
| Cash Value Added (CVA) | Wertschaffungsmaßstab. Er ist aus dem Cash flow abgeleitet und bestimmt den Shareholder Value eines Geschäftsbereichs, der als Überschuss über die Kapitalkosten erwirtschaftet wurde. |
Chart Analyse | Methode, um Erkenntnisse über die Kursentwicklung einer Aktie zu erhalten. Anhand von Charts, auf denen die Kursentwicklung in einer präzise ausgearbeiteten Kurve dargestellt ist, kann der Analyst erkennen, wie sich der Kurs in der Vergangenheit in bestimmten Situationen entwickelt hat. Daraus leitet er Prognosen für die Zukunft ab. |
| Consortium banks | Bank that prepares and accompanies an IPO (initial public offer). |
DAX® Index | Das Fieberthermometer der deutschen Wertpapierbörse, mit dem allerdings nicht in Grad Celsius, sondern in Punkten gemessen wird. Grundlage des DAX® sind die Kurse von 30 deutschen Standardwerten aus verschiedenen Branchen. |
| Depot | Einrichtung der Kreditinstitute zur Verwaltung von Wertpapieren für ihre Kunden. Die Papiere können gesondert für jeden Kunden in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepot) verwahrt werden. Letzteres ist die übliche und kostengünstigere Form. In beiden Fällen sind die Kundendepots getrennt von den Eigenbeständen der Bank, sie unterliegen somit nicht dem Zugriff der Gläubiger der Bank. |
| Direct brokerage | Wertpapier-Dienstleistung einer Direktbank ohne individuelle Anlageberatung. Das ist eine kostengünstige Alternative für den im Wertpapiergeschäft bereits erfahrenen Anleger. |
| Dividende | Gewinnanteil des Aktionärs. Der Dividendensatz wird pro Aktie meist in Prozenten vom Nennwert ausgedrückt. Über die Höhe der Dividende entscheidet die Hauptversammlung nach Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft. Die Dividende wird – in der Regel über die depotführende Bank – am Tag nach der Hauptversammlung ausgezahlt für die Aktien, die der Aktionär am Tag der Hauptversammlung besitzt. |
| EBIT | Kennzahl zur Bewertung von Unternehmen. Sie wird ermittelt aus dem Ergebnis vor Steuern, Zinsaufwand und außerordentlichem Ergebnis. |
| EBITDA | Finanz-Kennzahl: Sie wird ermittelt aus dem Ergebnis vor Steuern, dem Zinsergebnis, Abschreibungen auf Sach- und Finanzanlagen sowie Wertpapiere des Umlaufvermögen sowie aus den im Beteiligungsergebnis enthaltenen Abschreibungen der Goodwills aus der Bewertung at equity. |
Eigenkapitalquote | Finanz-Kennzahl. Sie gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital an. |
| Eigenkapitalrendite | Finanz-Kennzahl. Damit bezeichnet man das Verhältnis von Ergebnis nach Steuern/Konzernergebnis zum eingesetzten Eigenkapital. |
| Emittent | Emittenten sind in der Regel Unternehmen oder Behörden, die Wertpapiere ausgeben. |
| EPS | Earnings per Share=Gewinn pro Aktie |
| Equity-Bewertung | Bilanzierungsmethode von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Danach werden diese von der bilanzierenden Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Reinvermögen (Equity) der Beteiligung bewertet. |
| Fixing | Festsetzung eines Börsenkurses. |
| Gewinn + Verlustrechnung (G+V) | Die Gegenüberstellung der Erträge (z.B. Umsatzerlöse, Veränderungen der Bestände) und der Aufwendungen (z.B. Löhne, Gehälter, Abschreibungen) des Geschäftsjahres. Die G+V ist Bestandteil des Jahresabschlusses und zeigt Erfolge und deren Ursprünge. |
| Geschäftsbericht | Jährlicher Rechenschaftsbericht einer Aktiengesellschaft über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft. Im Geschäftsbericht wird der Jahresabschluss abgedruckt und erläutert. Er steht allen Aktionären zur Verfügung. |
| Goodwill-Abschreibung | Abschreibungsverfahren bei Neuerwerbung von Unternehmen. Mit Goodwill wird der Wert der Marktstellung, der Marke, des Know-hows und des Images eines Unternehmens bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das beim Kauf als Differenz zwischen den beizulegenden Zeitwerten der Vermögensgegenstände und Schulden sowie dem Kaufpreis sichtbar wird. Der Betrag wird linear über seine voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. |
| Gratisaktie | Der Name führt zunächst in die Irre. Gratisaktien haben nichts mit Geschenken zu tun. Gratisaktien erhält der Aktionär entsprechend seinen Anteilen, wenn ein Unternehmen zusätzliche Aktien ausgibt, um damit Kapital- oder Gewinnrücklagen in Grundkapital zu verwandeln. Der Aktionär besitzt zwar mehr Aktien, das einzelne Wertpapier ist aber weniger wert. |
| Grundkapital | Das in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital. Die Satzung legt auch fest, in wie viele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist. Die Gesellschaft gibt Aktien in Höhe ihres Grundkapitals aus. (Siehe Nennwert, Stückaktie) |
| Hauptversammlung | Mindestens einmal jährlich kommen die Aktionäre einer Aktiengesellschaft zur Hauptversammlung zusammen. Diese wählt den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer, fasst Beschlüsse über die Verwendung des ausgewiesenen Jahresgewinns, über Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, über Satzungsänderungen und andere grundsätzliche Fragen. Nur sie kann den Aufsichtsrat und den Vorstand entlasten. Bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien erfolgt die Einladung der Aktionäre über die depotführende Bank. Aktiengesellschaften mit Namensaktien laden ihre Aktionäre selbst ein, wenn sie im Aktienregister verzeichnet sind. |
| Hausse | bezeichnet eine von aufwärtsgerichteten Kursen bestimmte Atmosphäre an der Börse.> Bull |
| Index | > Aktien Index. |
| Insider | Damit bezeichnet man im Börsenhandel Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Umstände einen Informationsvorsprung haben. Die Ausnutzung bei Wertpapiergeschäften zum eigenen Vorteil ist verboten. Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen beahndet werden. |
| Jahresabschluss | Er umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft wird er vom Vorstand aufgestellt, durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft und vom Aufsichtsrat überprüft. |
| Kaufantrag | In Deutschland können Kunden keine Direktaufträge an die Börse erteilen. Die Auftragserteilung und -abwicklung erfolgt ausschließlich über Kreditinstitute. Wesentliche Elemente des Kaufantrages sind: die Stückzahl der Aktien oder der Betrag, den Sie investieren möchten, die Bezeichnung des Papieres unter Angabe der Wertpapier-Kennnummer und die Angabe eines Limits. |
| KGV | Bezeichnet das Kurs-Gewinn-Verhältnis. Die Zahl zeigt die Häufigkeit an, mit der der geschätzte Jahresgewinn je Aktie im aktuellen Börsenkurs enthalten ist. Anhand dieser Zahl kann ermittelt werden, wann der aktuelle Börsenkurs, bei gleichbleibenden jährlichen Gewinnen, durch die Summe der Jahresgewinne ausgeglichen sein wird. |
| Konsolidierungskreis | Gruppe der Tochterunternehmen eines Konzerns, die in den Konzernabschluss einbezogen werden. |
| Konsortialbanken | Banken, die die Börseneinführung eines Unternehmens mit vorbereiten und begleiten. Für Kunden dieser Banken gelten einheitliche und transparente Kriterien bei der Zuteilung. |
| Kurswert | Der Preis der Aktie bildet sich nach Angebot und Nachfrage an der Börse. Der jeweilige Börsenpreis heißt Kurs. Zu unterscheiden von Nennwert einer Aktie. > Nennwert einer Aktie |
| Latente Steuern | Posten zur Darstellung steuerlicher Bewertungsunterschiede. Latente Steuern bildet man bei temporären Bewertungsunterschieden zwischen Konzernbilanz und Handelsbilanz. |
| Limit | Möglichkeit, den Kauf von Aktien an einen Höchstpreis zu koppeln, den man bereit ist zu zahlen. |
| Marge | Die Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufskursen. |
| Marktkapitalisierung | Wert aller Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Produkt aus der Anzahl aller Aktien mal dem aktuellen Börsenkurs. |
| Nachbörse | Nach Ladenschluss geht normalerweise nichts mehr. Nach Börsenschluss freilich ist noch manches zu bewegen - im nachbörslichen Handel. Der allerdings bleibt den Banken vorbehalten, die auch nach der offiziellen Börsenzeit Wertpapiergeschäfte per Telefon abwickeln können. |
| Namensaktien | Auf den Namen lautende Aktien. Name, Adresse und Aktienbestand des Aktieninhabers werden von den Depotbanken ins Aktienregister der Gesellschaft transferiert. Anders als bei Inhaberaktien erfolgen Einladung zur Hauptversammlung und Zusendung der Eintrittskarte direkt von der Gesellschaft und nicht über die Depotbank. Depotvollmachten sind nur wirksam, wenn die Bank eine Weisung einholt. |
| NASDAQ | Amerikanische Computerbörse (National Association of Securities Dealers Automated Quotation System), die vor allem einen Markt für Technologieunternehmen darstellt. Sie ist nach der Zahl der notierten Aktiengesellschaften die größte Aktienbörse. |
| Nennwert | Der Nennwert - er ist bei Nennwertaktien auf dem Wertpapier abgedruckt - gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen seiner Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem Aktiengesetz 1 Euro; alle höheren Nennwerte lauten auf ein Vielfaches davon. Zu unterscheiden vom Kurswert. Siehe auch >Stückaktie. > Kurswert |
| Netto-Kreditverschuldung | Finanz-Kennziffer. Sie zeigt die langfristigen Finanzschulden abzüglich der flüssigen Mittel und der Wertpapiere des Umlaufvermögens. |
| Notierung | Die durch das Prinzip von Angebot und Nachfrage zustande gekommenen Börsenkurse werden festgelegt oder amtlich notiert. Um an der Börse notiert zu werden, muß ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. |
| Optionen | Optionen gehören zu den sogenannten derivaten („abgeleiteten") Finanzprodukten. Sie sind an sich ohne Substanz und beziehen sich stets auf bestimmte Basiswerte. Dabei kann es sich um Aktien, fremde Währungen oder Aktienindices handeln. |
| Optionsanleihen | Diese Wertpapiere bieten dem Inhaber neben einer festen Verzinsung ein befristetes Bezugsrecht (Option) auf Aktien des betreffenden Unternehmens. Bezugspreis und Bezugsverhältnis für diese Aktie werden vor der Emission festgelegt. Nach Ausübung des Bezugsrechts oder Trennung des Optionsrechts bleibt die Optionsanleihe bis zu ihrer Rückzahlung als gewöhnliche Schuldverschreibung bestehen. Es können auch Anleihen mit Optionsscheinen angeboten werden, die zum Bezug weiterer Anleihen berechtigen. |
| Pari | Zustand, bei dem der Nennwert einer Aktie dem Kurswert entspricht. Liegt der Kurs über dem Nennwert, spricht man von „über pari". Im umgekehrten Fall von „unter pari". Die Neuemission einer Aktie darf nicht „unter pari" erfolgen. |
| Preisspanne | Bandbreite zwischen Mindest- und Höchstpreis, zu dem neue Aktien innerhalb des Bookbuilding geordert werden können. |
| Quellensteuer | Unmittelbar an der Quelle abgeschöpfte Steuer. Hauptsächlich in der Diskussion über die Vereinheitlichung der Besteuerung von Zinserträgen verwendet. In Deutschland überweisen Kreditinstitute seit Einführung des sogenannten Zinsabschlags automatisch 30 Prozent der Kapitalerträge an den Fiskus, es sei denn, der Anleger hat seiner Bank einen Freistellungsantrag entsprechend seinen individuellen Freibeträgen erteilt. |
| Rendite | Verzinsung der Geldanlage |
| Shareholder Value | Als Shareholder Value bezeichnet man die Wertschöpfung für den Aktionär. Eine am "Shareholder Value" orientierte Unternehmenspolitik hat zum Ziel, dem Aktionär eine angemessene Rendite seiner Anlage zu bieten. |
| Spekulationsgewinne | Kursgewinne müssen nicht versteuert werden, wenn der Erwerb der Aktien länger als sechs Monate zurückliegt. Wird hingegen innerhalb von zwölf Monaten verkauft, erkennt das Finanzamt einen Spekulationsgewinn, der versteuert werden muß. |
| Stückaktie | Sie weist keinen Nennwert aus, ihr Anteil am Grundkapital wird nur nach der Zahl der ausgegebenen Aktien bestimmt. Alle Stückaktien verkörpern denselben Anteil an der Gesellschaft. |
| Thesaurierung | Zuführung von einbehaltenen Gewinnen zum Eigenkapital. Sie dient der Stärkung der Finanzkraft eines Unternehmens. |
| Turnaround | Konjunktureller Umschwung. Zeitpunkt, ab dem es in der Wirtschaft nach einer Phase der Rezession wieder aufwärts geht, beziehungsweise - im negativen Fall - ab dem eine boomende Konjunktur in eine Krise gerät. Optimismus und steigende Kurse an den Börsen gehören zum Beispiel zu den Frühindikatoren einer wirtschaftlichen Belebung. |
| Überzeichnung | Die Zahl der nachgefragten Aktien liegt über dem Angebot. Im Falle einer Überzeichnung erfolgt die Zuteilung für Kunden der Konsortialbanken nach festgelegten Kriterien. > Zeichnung |
Umsatzrendite | Finanzkennziffer. Sie gibt das Verhältnis von Ergebnis vor Steuern/Konzernergebnis zu Umsatzerlösen an. |
| vorbörslich | Handel mit börsennotierten Wertpapieren noch vor der offiziellen Börsenzeit. Geschieht dies nach Börsenschluß, spricht man von „nachbörslichem Handel". Beiden kommt die Funktion eines Stimmungsbarometers zu, welches das zu erwartende Börsenklima anzeigt. |
| Wandelanleihe | = Wandelschuldverschreibung. Ihr Inhaber kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des Aktienkurses ab. Wenn das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt (getilgt). Ähnlich: >Optionsanleihe. |
| Wertpapier-Kennummer | Identifikationsnummer für Wertpapiere (Aktien, Immobilienfonds usw.) Die sechsstellige Nummer dient zur Erleichterung des deutschen Wertpapierverkehrs. |
| XETRA | Elektronisches Börsenhandelssystem, das 1997 in Deutschland das bis dahin genutzte Ibis-System ablöste. Unter XETRA können Aktien theoretisch rund um die Uhr gehandelt werden. Das neue System soll eines Tages auch dem Kleinanleger die Möglichkeit bieten, Wertpapiere außerhalb der üblichen Börsenzeiten zu günstigen Konditionen zu handeln. |
| Zeichnung | Verpflichtung eines Anlegers gegenüber seiner Bank, Wertpapiere gegen einen bestimmten Betrag zu übernehmen. > Überzeichnung |




