Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR VOLLMACHT UND WEISUNG AN DEN STIMMRECHTSVERTRETER

Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft am 23. Juni 2006 teilnehmen und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigen wollen, bietet die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an.

Zur Bevollmächtigung dieser Stimmrechtsvertreter benötigen Sie als Aktionär der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depot führenden Bank zu bestellen ist. Bitte fordern Sie Ihre Eintrittskarte möglichst bald an, damit sie rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei Ihnen eingeht.

Vollmachtserteilung
Ihre Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können Sie mit dem Vollmachts- und Weisungsformular erteilen, das Sie zusammen mit Ihrer Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Sollten Sie dieses Angebot annehmen, bitten wir Sie, Ihre Vollmacht und Weisungen abzugeben, indem Sie das Weisungsformular ausgefüllt und unterzeichnet an die

Singulus Technologies AG
c/o Deutsche Bank AG
TSS/Post IPO Services
z.H. Britta Schmidt
60262 Frankfurt am Main

bis zum 19. Juni 2006 (Posteingang) zurücksenden.

Per Fax
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung können Sie uns das Formular auch an die Fax-Nr. +49 (0) 6188 – 440 – 110 senden. Auch hierfür gilt der 19. Juni 2006 als letzter Annahmetag.

Per Internet
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit der elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter über das Internet. Per Internet können Vollmacht und Weisung noch bis zum 22. Juni 2006 erteilt werden.

Zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet senden Sie uns einfach ein E-Mail mit den nachstehenden Angaben an folgende Adresse hv2006@singulus.de.

- Nummer der Eintrittskarte
- Name, Vorname sowie Wohnort wie auf der Eintrittskarte angegeben
- Anzahl Aktien
- Ihre E-Mail-Adresse sowie Telefon-Nr. für mögliche Rückfragen
- Ihre Weisung zu den Tagesordnungspunkten

Mit dem Absenden Ihrer E-Mail bevollmächtigen Sie die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Herrn Bernhard Krause und Herrn Sascha Berrang, jeweils einzeln, Sie gemäß der obigen Weisung zu vertreten.

Rechtliche Hinweise
Die Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreter ermöglicht Ihnen eine Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Hauptversammlung. Diese Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte kann aber einen Besuch der Hauptversammlung nicht ersetzen. So können Sie z.B. die Diskussion nach der Rede des Vorstandsvorsitzenden nicht im Internet verfolgen. Über das Internet können auch keine Fragen gestellt werden.

Die SINGULUS TECHOLOGIES Aktiengesellschaft und ihre Stimmrechtsvertreter übernehmen keine Verantwortung für Fehler bei der Abwicklung der über E-Mail erteilten Vollmachten und Weisungen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit und die Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes sowie der Internetdienste.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, ihre Mitarbeiter und die Stimmrechtsvertreter werden Vollmachts- und Weisungserteilung vertraulich behandeln. Sie können jedoch keine Verantwortung darüber übernehmen, dass über Internet versandte Informationen nicht von Dritten eingesehen oder manipuliert werden können. Für den Fall, dass trotz aller getroffenen Sicherheitsmaßnahmen einer Fremdeinwirkung auf den E-Mail-Verkehr festgestellt werden sollte, behält die Gesellschaft sich zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Abstimmungsprozesses vor, die Möglichkeit der Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. In einem solchen Fall wird die Gesellschaft über Internet zugegangener Vollmachten und Weisungen nur insoweit berücksichtigen, als deren Manipulation ausgeschlossen werden kann.

Hotline
Sollten Sie Probleme beim Zugang zur elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung haben, können Sie sich ebenfalls an unseren Hauptversammlungsservice (Telefonnummer +49 (0) 6181 982 80 20) wenden.