Vollmacht
Persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. Vollmacht für einen Vertreter
Ihre Ihnen vorliegende Eintrittskarte berechtigt Sie zur perönlichen Teilnahme an unserer Hauptversammlung. Wenn Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen wollen, können Sie auch einen Vertreter Ihrer Wahl benennen. Füllen Sie bitte hierzu die Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Eintrittskarte aus und übergeben Sie die Eintrittskarte an den von Ihnen beauftragten Bevollmächtigten.
Stimmrechtsvertretung durch die Gesellschaft
Als besonderen Service bietet Ihnen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG die Möglichkeit, Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, über die einzelnen Tagesordnungspunkte nach Ihren Weisungen abzustimmen. Sollten Sie das Angebot der Stimmrechtsvertretung durch die Gesellschaft annehmen, bitten wir Sie, Ihre Weisung nachfolgend bis zum 5. Juni 2008 abzugeben. Später abgegebene Weisungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

