Wichtige Fragen

Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste HV findet am 13. Mai 2004 um 10:30 Uhr im Hermann-Josef-Abs Saal der Deutschen Bank (Junghofstraße 11, Frankfurt) statt.

Kann jeder Aktionär teilnehmen?
Jeder Aktionär kann an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine rechtzeitige Anmeldung. Als Frist zu beachten ist hierbei der letzte Hinterlegungstag.

Wie kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung vor der Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär entweder die Möglichkeit, seine Bank mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen oder eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter bei seiner Depotbank anzufordern.

Was macht ein Aktionär, der die Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhalten hat?
Im Eingangsbereich des HV Ortes gibt es einen besonderen Ansprechpartner für solche Fälle. Die Anmeldung wird überprüft und eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die zur Teilnahme berechtigt.

Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?
Der Aktionär sollte sich an seine Depotbank wenden.

Kann ein Aktionär eine Begleitperson mitbringen?
Der Aktionär kann das tun, jedoch muss er gleich bei der Bestellung seiner Eintrittskarte eine zusätzliche Eintrittskarte anfordern.

Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
Der Aktionär kann die Hauptversammlung temporär über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden.

Kann der Aktionär sein Stimmrecht übertragen?
Er kann eine Vollmacht ausstellen. Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, möchte aber, dass sein Aktienbesitz weiter vertreten wird, so kann er einen anderen Aktionär oder einen Mitarbeiter der Gesellschaft mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.

Gibt es für Aktionäre ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
Nein.
Allerdings werden die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden zeitversetzt im Internet übertragen.