Wichtige Information zur Vollmacht und Weisung an den Stimmrecht Vertreter

Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft am 13. Mai 2004 teilnehmen und keinen Dritten zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigen wollen, bietet die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an.

Zur Bevollmächtigung dieser Stimmrechtsvertreter benötigen Sie als Aktionär der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depot führenden Bank zu bestellen ist. Bitte fordern Sie Ihre Eintrittskarte möglichst bald an, damit sie rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei Ihnen eingeht.


Vollmachtserteilung
Ihre Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können Sie mit dem Vollmachts- und Weisungsformular erteilen, das Sie zusammen mit Ihrer Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Sollten Sie dieses Angebot annehmen, bitten wir Sie, Ihre Vollmacht und Weisungen abzugeben, indem Sie das Weisungsformular ausgefüllt und unterzeichnet an die

SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
c/o GFT Financial Solutions GmbH
emagine Hauptversammlungsservice
Düsseldorfer Straße 13
65760 Eschborn

bis zum 10. Mai 2004 (Posteingang) zurücksenden.


Per Fax
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung können Sie uns das Formular auch an die Fax-Nr. +49 (0) 6188 – 440 – 110 senden. Auch hierfür gilt der 10. Mai 2004 als letzter Annahmetag.


Per Internet
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit der elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter über das Internet. Per Internet können Vollmacht und Weisung noch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung erteilt oder geändert werden. Der Versammlungshalter wird rechtzeitig das Ende der Möglichkeit zur Weisungserteilung und –änderung hinweisen. Die Gesellschaft wird die Rede des Vorstandsvorsitzenden Lacher live im Internet übertragen. Sie haben daher die Möglichkeit auf der Grundlage dieser Rede oder etwaiger im Internet veröffentlichter Gegenanträge Ihre Weisung noch zu ändern.

Zur Vollmachts- und Weisungserteilung per Internet senden Sie uns einfach ein E-Mail mit den nachstehenden Angaben an folgende Adresse hv2004@singulus.de.

- Nummer der Eintrittskarte
- Name, Vorname sowie Wohnort wie auf der Eintrittskarte angegeben
- Anzahl Aktien
- Ihre E-Mail-Adresse sowie Telefon-Nr. für mögliche Rückfragen
- Ihre Weisung zu den Tagesordnungspunkten

Mit dem Absenden Ihrer E-Mail bevollmächtigen Sie die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Herrn Bernhard Krause und Herrn Thomas Dornhecker, Sie gemäß der obigen Weisung zu vertreten.


Rechtliche Hinweise
Die Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreter ermöglicht Ihnen eine Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Hauptversammlung. Diese Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte kann aber einen Besuch der Hauptversammlung nicht ersetzen. So können Sie z.B. die Diskussion nach der Rede des Vorstandsvorsitzenden nicht im Internet verfolgen. Über das Internet können auch keine Fragen gestellt werden.

Die SINGULUS TECHOLOGIES Aktiengesellschaft und ihre Stimmrechtsvertreter übernehmen keine Verantwortung für Fehler bei der Abwicklung der über E-Mail erteilten Vollmachten und Weisungen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit und die Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes sowie der Internetdienste. Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, ihre Mitarbeiter und die Stimmrechtsvertreter werden Vollmachts- und Weisungserteilung vertraulich behandeln. Sie können jedoch keine Verantwortung darüber übernehmen, dass über Internet versandte Informationen nicht von Dritten eingesehen oder manipuliert werden können. Für den Fall, dass trotz aller getroffenen Sicherheitsmaßnahmen einer Fremdeinwirkung auf den E-Mail-Verkehr festgestellt werden sollte, behält die Gesellschaft sich zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Abstimmungsprozesses vor, die Möglichkeit der Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. In einem solchen Fall wird die Gesellschaft über Internet zugegangener Vollmachten und Weisungen nur insoweit berücksichtigen, als deren Manipulation ausgeschlossen werden kann.


Hotline
Sollten Sie Probleme beim Zugang zur elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung haben, können Sie sich ebenfalls an unseren Hauptversammlungsservice (Telefonnummer +49 (0) 6181 982 80 20) wenden.