Directors' Dealings 2009

Mit Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 müssen gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Erwerb oder die Veräußerung von eigenen Aktien melden. Auch der Deutsche Corporate Governance-Kodex enthält in Ziffer 6.6 eine Empfehlung zur Offenlegung solcher Wertpapiergeschäfte. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in SINGULUS Aktien müssen auch weitere Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die SINGULUS Aktie gemeldet werden.

Meldepflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte der Ehepartner, der eingetragenen Lebenspartner sowie von Verwandten ersten Grades.

11.12.2009Angaben zum Mitteilungspflichtigen:Günter Bachmann,
Aufsichtratsmitglied
Veröffentlichungspflichtiger Emittent:SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103, 63796 Kahl am Main
Geschäftsart:Kauf von Aktien
WKN-Nr.:723890
ISIN-Nr.:DE0007238909
Angaben zur Transaktion: 
Stückzahl:8000
Preis (Durchschnitt):2,84
Währung:Euro
Geschäftsvolumen:22720
Ort (Börsenplatz):Düsseldorf