„Jährliches Dokument“ gem. § 10 WpPG"
Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt.
Aus diesem Grund stellen wir künftig einmal jährlich unsere gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen der vergangenen zwölf Monate wie z. B. Ad-hoc-Meldungen, Directors‘ Dealing-Mitteilungen, Jahresabschlüsse und Zwischenberichte in einem „jährlichen Dokument“ zusammen (Stand 31.12.2009). Dieses Dokument kann Ereignisse betreffen, die in der Vergangenheit liegen und deren Inhalt daher veraltet sein kann.