Übersicht über den Beschlussvorschlag der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für die Änderung der Anleihebedingungen betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen
(ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H)
veröffentlicht im März 2021
Wir haben die Inhaber der oben genannten Teilschuldverschreibungen (die "Anleihegläubiger") zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert und den Anleihegläubigern eine Änderung der Anleihebedingungen vorgeschlagen. Wir möchten unseren Beschlussvorschlag nachfolgend zur besseren Übersicht noch einmal zusammengefasst darstellen. Dies erfolgt allein aus Gründen guter Corporate Governance und ohne Anerkennung einer diesbezüglichen Rechtspflicht. Nach unserem Beschlussvorschlag sollen die Anleihebedingungen wie folgt geändert werden:
1. Verlängerung der Laufzeit
Die Laufzeit der Anleihe wird über den 22. Juli 2021 bis zum 22. Juli 2026 um fünf Jahre verlängert.
Die ordentliche Rückzahlung der Anleihe erfolgt somit am 22. Juli 2026.
2. Anpassung der Verzinsung
Die Anleihe wird ab dem 22. Juli 2021 mit 4,5% p.a. verzinst.
An den halbjährlichen Zinszahlungsterminen wird festgehalten.
3. Erhöhung des Rückzahlungsbetrags
Der Rückzahlungsbetrag wird je Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100,00 um EUR 5,00 auf EUR 105,00 erhöht. Diese Erhöhung findet auch in den Fällen einer vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und der Kündigung der Anleihe durch die Anleihegläubiger Anwendung.
Ihre Ansprechpartner:
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224