Veröffentlichungen gemäß § 49 WpHG
Veröffentlichung vom Juli 2018:
SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
Kahl am Main
WKN: A1681X
ISIN: DE000A1681X5
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Eintragung des Genehmigten Kapitals 2018/I und Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts)
Die Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft hat am 28. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Juni 2023, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.448.263,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 4.448.263 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise nach Maßgabe des Beschlusses auszuschließen.
Die Satzungsänderung über das Genehmigte Kapital wurde am 12. Juli 2018 in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 15. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben (Tagesordnungspunkt 6), auf die wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird.
Kahl am Main, im Juli 2018
SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
Der Vorstand